Erbbaurecht
Das Erbbaurecht von 1919 ist ein interessantes Instrument in der Immobilienwirtschaft und speziell in Niedersachsen weit verbreitet. In den Jahren 2013 bis 2015 konnten wir im Ramelsloher DOMHERRENGARTEN, ein Baugebiet der Klosterkammer Hannover (Landesbehörde), bei der Vermarktung von entsprechenden Grundstücken (Erbbaurechte vermitteln) viel Erfahrung sammeln.
Ist der Erbaurechtsgeber ein institutioneller Anleger mit einer entsprechend langfristigen Perspektive, so ist der Verkauf der Steine in der Regel kein Problem. Handelt es sich dagegen um einen privaten Erbbaurechtsgeber so sind Feinheiten und speziell zeitliche Besonderheiten in der Kommunikation zu beachten, da „eine Partei mehr mit am Tisch sitzt“. Der Bedarf an Moderation ist hier höher und sollte gut überlegt sein.
Ab 2024 kombinieren wir die Möglichkeiten des Erbbaurechts mit dem Kundenwunsch „Geld aus den eigenen Steinen zu ziehen“! Institutionelle Investoren ohne Eigeninteresse kaufen in etwa zum Bodenrichtwert bebaute Grundstücke ohne die Steine auf Erbbaurechtsbasis in bestimmten Regionen an. Sprich: Der Verkäufer des Grundstückes bekommt den Kaufpreis und wird zukünftig Erbbaurechtsnehmer. In vielen Fällen ein praktisches Element, um den Lebensabend zu finanzieren.