Hübner Immobilien

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Chancen ergreifen, Erbpachtverträge jetzt auflösen.

In Zeiten von niedrigen Zinsen besteht die Chance, bestehende Erbpachtverträge zwischen Privatleuten harmonisch aufzulösen. Jede Partei wird besser gestellt und kann sich die eigenen Dinge für die persönliche Zukunft optimieren. Wir moderieren entsprechende Projekte in ganz Norddeutschland. Das Video erklärt unser Vorgehen.



Hintergrund

Generell gilt, dass sich eine kurze Restlaufzeit des Erbaurechtsvertrages negativ auf den Hypotheken-Zins der Bank auswirkt.

Ein heutiger Erbpachtnehmer ("Meyer") kann bei einem privaten Erbpachtgeber ("Müller") in Probleme "laufen", wenn er sein Haus in Zukunft optimal an eine dritte Person verkaufen will.

Involvierte Banken pochen oft auf eine vollständige Rückzahlung 10 Jahre vor Ende des gültigen Erbbaurechtsvertrages.



In der gültigen Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) kommen Erbbaurechte nicht vor. Bei der Bewertung wird – wenn möglich – auf Vergleichswerte aus der Region zurückgegriffen. Daneben kommen das finanzmathematische Verfahren und das sogenannte Münchener Verfahren zum Einsatz, wobei letzteres gängiger ist. Beim finanzmathematischen Verfahren werden der Bodenwert-Anteil und der Gebäudewert gesondert ermittelt und dann zusammengeführt. Beim Münchener Verfahren wird zunächst der Wert des Gebäudes und des Grundstücks im Volleigentum ermittelt. Anschließend erfolgen verschiedene Abschläge: 

(Quelle. Dt. Erbbaurechtsverband, Berlin)