Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Hübner Immobilien (Inhaber Olaf Hübner), Waldstr. 2g, 21224 Rosengarten
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind streng vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen – auch auszugsweise – ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor in Textform zu erteilen ist, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, ohne mit dem Makler einen Maklervertrag geschlossen zu haben, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, zu entrichten. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
§ 3 Provision
Regelungen:
Sofern keine abweichende Provisionsregelung vereinbart worden ist, gelten folgende
a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz, der nicht unter § 656c bzw. § 656d BGB fällt Bei An- und/oder Verkauf von Haus- und Grundbesitz, bei dem es sich nicht um die Vermittlung eines Kaufvertrages über Wohnungen oder Einfamilienhäuser handelt, bei denen der Käufer Verbraucher ist, zahlt der Käufer an den Makler eine Provision in Höhe von 3 % einschließlich Mehrwertsteuer, berechnet von der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeter Leistungen, insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.
b) An- und Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern, bei denen der Käufer Verbraucher ist Bei An- und/oder Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Wohnung an einen Verbraucher, verpflichten sich sowohl Verkäufer als auch Käufer an den Makler eine Provision in Höhe von 3% einschließlich Mehrwertsteuer, berechnet von der Summe aller vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.) zu zahlen.
c) Sharedeal
Beim An- und Verkauf bzw. Übernahme von Unternehmen, Haus- und Grundbesitz sowie von Teileigentum in Form von Geschäfts-/Gesellschaftsanteilen oder Ähnlichem, zahlt der Käufer/Übernehmer an den Makler eine Provision in Höhe von 5 % einschließlich Mehrwertsteuer, berechnet von der Summe aller vom Käufer/Übernehmer vertraglich geschuldeten Leistungen.
§ 4 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die für die Erfüllung des Auftrages entstandenen nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Kosten für Exposé, Insertionen, Internetauftritt, Telefon, Porto und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsschluss nicht zustande kommt. Im Makler-Vertrag kann eine abweichende Regelung getroffen werden, die für den betreffenden Fall gilt.
§ 5 Haftungsbegrenzung
• Schadensersatzansprüche sind dem Makler gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
• Die durch den Makler erteilten Auskünfte und Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird durch den Makler nicht übernommen.
• Für anderweitige Pflichtverletzungen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern diese keine wesentlichen Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens oder des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen und seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter.
§ 6 Geldwäsche (GWG)
Der Makler ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Makler die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz der Firma Hübner Immobilien, Inhaber Olaf Hübner, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz in Deutschland unterhält.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sind einzelne Vertragsteile oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleiben der Maklervertrag und die AGB´s im Übrigen wirksam.
§ 9 Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Informationspflicht nach § 36 VSBG
Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u.a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Die Firma Hübner Immobilie (Inhaber Olaf Hübner) ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Firma Hübner Immobilien (Inhaber Olaf Hübner) grundsätzlich nicht teil.
Rosengarten, den 18.8.2025